Bauantrag
Wer bauen möchte, braucht eine Baugenehmigung.
Ein Bauantrag ist die Grundvoraussetzung, um einen Neubau errichten zu dürfen. Auch für An- oder Umbauten kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Mit der Einreichung des schriftlichen Bauantrages bei der zuständigen Baubehörde und Ihrer Gemeinde wird ein Prüfverfahren eingeleitet. Damit soll sichergestellt werden, dass Ihr Neubau dem Bebauungsplan und dem Bauordnungsrecht entspricht. Erst wenn dem Bauantrag zugestimmt und die Baugenehmigung erteilt wurde, darf mit dem Bau des Gebäudes begonnen werden.
Ein Bauantrag darf nur von Bauvorlageberechtigten eingereicht werden. Wir Sind bauvorlagenberechtigt und wir tragen alle benötigten Informationen zusammen und übermitteln das ausgefüllte Formblatt mit den geforderten Unterlagen an die zuständige Baubehörde.
Bauanzeige
In einem Gebiet mit gültigen B - Plan gibt es in der Regel nur noch eine Bauanzeige. Voraussetzung ist, dass man sich buchstabengenau an den B - Plan hält. Jedoch werden mit der Bauanzeige keine weitergehenden Genehmigungen erteilt. Die Verantwortung dafür geht auf den verantwortlichen Objektplaner über. Der muss dann eventuelle weitere Genehmigungen beschaffen. Ein weiterer Nachteil ist der, dass man keine Unterlagen nachreichen kann. Ist die Anzeige unvollständig oder in einem beliebigen Detail fehlerhaft, wird sie abgelehnt. Man kann dann natürlich eine neue Anzeige stellen, die Gebührenpflichtig ist.
Was können wir für Sie tun?
Planungsbüro Hadeln GbR
Süderende 27, 21762 Osterbruch, 04751 9091837