Carport - Garage
Wie in anderen Bundesländern gilt auch für Niedersachsen: Eine Baugenehmigung ist eventuell für den Bau eines Carports und Garagen nicht erforderlich, wenn man sich an die vorgeschriebenen Auflagen hält. Da diese aber von Region zu Region unterschiedlich ausfallen können, ist es sinnvoll, sich bei der Planung eines überdachten Unterstandes für Ihr Fahrzeug vorab zu erkundigen, ob eine Baugenehmigung von Nöten ist und welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen.
Das Bundesland Niedersachsen hält es wie andere Bundesländer und vereinfacht das Verfahren um eine Baugenehmigung für einen Carport oder einer Garage. Unter bestimmten Voraussetzungen benötigt der Bauherr keine Genehmigung durch das zuständige Bauamt. Diese betreffen zum Beispiel die Größe des überdachten Unterstandes oder die Entfernung zum Nachbargrundstück.
So wird eine Baugenehmigung für Carport oder Garage in Niedersachsen nicht benötigt, wenn:
- Grundfläche bis 30m² und maximal einer mittleren Wandhöhe von 3m sind baugenehmigungsfrei.
- die Stellplatztiefe (Länge) mindestens 5m beträgt.
- bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 m auf einer Grenze und 15 m auf allen Grenzen stehen.
- die Stellplatzbreite ist mit 2,50 m vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,40 m.
- für eine Zufahrt zwischen der geplanten Stellfläche und der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) 3,00 m zur Verfügung steht.
Hinsichtlich der Bestimmungen für die Grenzbebauung sind folgende Auflagen erforderlich:
Auf der Grundstücksgrenze selbst sowie bis zu 1 m davon entfernt, darf nur gebaut werden, wenn
- 1. die Stellfläche kleiner als 36 m² ist,
- 2. die Länge nicht mehr als 9 m beträgt und
- 3. der geplante Carport an seiner höchsten Stelle nicht größer als 3 m ist.
Da es erfahrungsgemäß in letzter Zeit verstärkt nach dem Bau eines Carports zu Streitigkeiten mit der Nachbarschaft kommt, sollte der Bauherr versuchen, eine schriftliche Zustimmung seines Nachbarn einzuholen.
Was können wir für Sie tun?
Planungsbüro Hadeln GbR
Süderende 27, 21762 Osterbruch, 04751 9091837