Überdachte Terrasse
Mit der Terrasse schaffen sich Eigenheimbesitzer ein Stück mehr Lebensqualität. Doch das Bauvorhaben muss gut geplant und baurechtlich abgesichert sein. Dem Anbau einer Terrasse am Haus oder freistehend auf dem Grundstück steht generell nichts im Weg. Wird der Freisitz überdacht, sollten die kommunalen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet werden.
Wann ist für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Niedersachsen nötig? Welche Dokumente werden für die Beantragung gebraucht und was ist außer der behördlichen Genehmigung noch wichtig? Niedersachsens potenzielle Bauherren dürfen aufatmen. Wenn die Terrasse mit Überdachung nicht größer als 30m² ist, darf seit dem 01. Januar 2019 genehmigungsfrei gebaut werden. Das heißt allerdings nicht, dass es für die Errichtung keinerlei Vorschriften gibt. Essenziell einzuhalten sind die Auflagen, die in der jeweiligen Siedlung und allgemein im nachbarschaftlichen Miteinander gelten. So darf eine überdachte Terrasse das Licht und den Blick des Nachbarn nicht einschränken. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand ist sowohl zu Nachbargrundstücken, als auch zum öffentlichen Bereich einzuhalten. Bei Missachtung der Auflagen kann auch eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung angefochten und mit der Anordnung zum Rückbau bedacht werden. Daher empfiehlt es sich auch bei nicht genehmigungspflichtigen Terrassen eine schriftliche Zustimmung der Kommune und der Nachbarn einzuholen.
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Planungsbüro Hadeln GbR
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