Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Für Baustellen gelten nicht nur das zivile und das öffentliche Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht), sondern auch die Vorgaben des Arbeits- und das Arbeitsschutzrechts. Zu den für alle Branchen relevanten Arbeitsschutzgesetzen, Verordnungen, Technischen und Berufsgenossenschaftlichen Regeln hinzu kommt die BaustellV. Derren zentrale Forderungen sind das Planen von Bauarbeiten nach den Grundsätzen des Arbeitschutzes und das Bestellen eines Koordinators.
Wir verfügen über ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach RAB 30 Anlage B + C (SiGeKo)